Nachhaltigkeitsbezogene Informationen gemäß Offenlegunsverordnung (EU) 2019/2088
Einleitung
Die Verordnung (EU) 2019/2088 bildet die Grundlage für die Erteilung der folgenden Informationen. Mit dieser Verordnung werden harmonisierte Vorschriften für die sog. „Finanzmarktteilnehmer“ und sog. „Finanzberater“ über Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen und bei der Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten festgelegt.
Aufgrund unserer Tätigkeit als Portfolioverwalter einerseits und als Anlageberater andererseits sind wir gemäß der genannten Verordnung sowohl als Finanzmarktteilnehmer (bei Portfolioverwaltung) als auch als Finanzberater (bei Anlageberatung) in oben genanntem Sinne tätig. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Ausführungen – nach Maßgabe der jeweils erbrachten Dienstleistungsart – unsere Offenlegungen gemäß der genannten Verordnung sowohl für die Eigenschaft als Finanzmarktteilnehmer, als auch für die Eigenschaft als Finanzberater umfassen.
Wir sind bestrebt, Ihnen die gemäß der genannten Verordnung offenzulegenden Informationen klar und verständlich anhand dieses Dokuments zu erteilen. Sollten Sie dennoch Fragen haben oder sollten Unklarheiten bestehen, so können Sie sich gerne an uns wenden.
Unser Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung mit tatsächlichen oder potenziell wesentlichen negativen Auswirkungen auf den Wert von Investitionen und damit letztlich auf den Wert von Finanzprodukten (einschließlich Portfolios).
Als professioneller Anbieter von Wertpapierdienstleistungen ist uns die Relevanz dieser Risiken sowie die Wichtigkeit, in Bezug auf solche Risiken eine klare Strategie zu haben, selbstverständlich bewusst.Unser Unternehmen verfolgt einen streng quantitativen Ansatz bei der Anlageberatung, der auf mathematisch fundierten Modellen basiert. Bei der Gestaltung und Optimierung unserer Portfolios konzentrieren wir uns auf Faktoren wie erwartete Renditen, Volatilitäten, Korrelationen und Dergleichen, um die bestmögliche Risikostruktur zu erzielen und die finanziellen Ziele unserer Kunden zu erreichen. In Übereinstimmung mit unserer Investitionsphilosophie und der Ausrichtung auf rein quantitative Modelle haben wir entschieden, dass Nachhaltigkeitsrisiken – in Form von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) – nicht direkt in unseren Investitionsentscheidungsprozess integriert werden können. Dies bedeutet, dass wir Nachhaltigkeitsrisiken nicht aktiv in die mathematischen Modelle zur Optimierung und Allokation unserer Portfolios einfließen lassen.
Nachhaltigkeitskonforme Vergütungspolitik
Unser Unternehmen verfügt über eine Vergütungspolitik, die u.a. zum Ziel hat, Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Vergütungen unserer MitarbeiterInnen bestmöglich zu verhindern.
Unsere Vergütungspolitik entspricht aber auch dem Nachhaltigkeitsgedanken: Sie enthält keinerlei Regelungen, die nicht in Einklang mit unserem Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit und insbesondere mit unserer Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken stünden. Im Folgenden der diesbezügliche Auszug aus unserer Vergütungspolitik:
„Die Vergütungspolitik steht in Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und insbesondere unserer diesbezüglichen Strategie, zumal sie – aus Sicht ex ante – keine Inhalte aufweist, die diesbezügliche negative Auswirkungen zur Folge haben könnten.“
Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen
In Einklang mit Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 haben wir uns dafür entschieden, nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sowohl im Rahmen unserer Portfolioverwaltung, als auch im Rahmen unserer Anlageberatung nicht zu berücksichtigen. Ungeachtet dessen ist uns das Thema Nachhaltigkeit sehr wichtig und sind uns Nachhaltigkeitsfaktoren, wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung, ein wichtiges Anliegen.
Warum wir keine Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen können
Unsere Entscheidung basiert auf der Natur unseres quantitativen Ansatzes, bei dem sämtliche relevanten Daten in messbare und kalkulierbare Variablen umgesetzt werden müssen. Nachhaltigkeitsrisiken, die auf qualitativen Bewertungen oder subjektiven Einschätzungen beruhen, lassen sich nicht in der Form quantifizieren, die für unsere Modelle erforderlich ist, um konsistente und objektive Entscheidungen zu treffen. Der Fokus auf rein quantitative Kriterien wie Rendite, Volatilität und Korrelation ermöglicht es uns, die bestmögliche Risikostruktur für die jeweiligen Anlageziele zu erzielen.
Rechtliche Hinweise
Wenngleich wir bestrebt sind, Sie anhand des vorliegenden Dokuments in Einklang mit der Verordnung (EU) 2019/2088 nach bestem Wissen und Gewissen zu informieren, so müssen wir dennoch darauf hinweisen, dass wir keine Haftung oder Gewähr für die in diesem Dokument enthaltenen Informationen übernehmen können.